AKTUALISIERUNG 2022
Grundlage: Das Leitbild
Soziales Lernen nimmt im Leitbild unseres Gymnasiums eine zentrale Rolle ein, v.a. natürlich im Feld „Menschliche Begegnung“, in dem eine Wechselbeziehung zwischen der freien Entfaltung der Persönlichkeit und Respekt und Toleranz gegenüber anderen als Ziel festgeschrieben ist. Explizit wird hier auf Mitmenschlichkeit, Gleichberechtigung und Fairness auch in Konfliktsituationen abgehoben.
Prinzipien:
- Soziales Lernen ist Teil jeder Unterrichtsstunde und jeder schulischen und extracurricularen Aktivität. Hier geht es nur darum, besondere Situationen, in denen soziales Lernen im Mittelpunkt stehen muss, zu erfassen. Im Blickfeld stehen hier also nur die Aktivitäten, die ein einzelnes Fach übergreifend für die gesamte Schule als Leitfach übernimmt (beispielsweise Drogenprävention als Teil des Biologieunterrichts) oder die besonders eingerichtet wurden (beispielsweise Streitschlichter).
- Die Vermittlung von sozialer Kompetenz ist nicht ausschließlich Angelegenheit der Lehrer, sondern auch der Schüler und Eltern. Entsprechend ihrer Möglichkeiten werden Lehrer, Schüler und Eltern aktiv eingebunden.
Konkretisierung:
KL | SPEZIELLES | ÜBERGREIFENDES | SCHULE |
5 | · Aufnahme in die Schulgemeinschaft (Begrüßungstag, Betreuung durch Paten) Zuständigkeit: AL und betreuende Lehrer · „Medien“ (Internetgefahren; 3 Std.) Zuständigkeit: AL und Polizei | · Klassenlehrerstunde (Einübung von Selbstbewusstsein und Gemeinschaftsgefühl, Regeln der Schule, Regeln der Klasse…) auf der Basis von STUPS und Disco (ergänzt durch Elemente aus Lions Quest) (siehe Ordner) Zuständigkeit: Klassenlehrer · Lehrer-Schüler-Gespräche Zuständigkeit: Klassenlehrer | · Arbeit in der SMV Zuständigkeit: Verbindungslehrer · Mitarbeit bei Schulveranstaltungen (Sommerfest…) Zuständigkeit: AL und Schüler KS1 · Schulsanitätsdienst Zuständigkeit: Koordinatorin · Sozialer Tag auf freiwilliger Basis (z.Bsp. „Mitmachen Ehrensache“) · Zeugnisanhang für besondere Aktivitäten in SMV, AK… (siehe Leitfaden Zeugnisanhang) Zuständigkeit: siehe Leitfaden · Sozialkasse des Elternbeirats zur Unterstützung bedürftiger Schüler (Schullandheim, Studienfahrt…) · Beratungslehrer: Hilfestellung bei Entscheidungen im Hinblick auf Schullaufbahn Zuständigkeit: Beratungslehrer · Verhinderung von Mobbing in der frühen Phase; Vermittlung von Hilfsangeboten von außen bei Mobbing in der fortgeschrittenen Phase (siehe Leitfaden Mobbingprävention) Zuständigkeit: Die Mobbingbeauftragten · Kooperation mit der Schulsozialarbeit |
6 | · Schullandheim Zuständigkeit: Klassenlehrer · STUPS · „Gewaltprävention Module I+II“ (3 Std.) Zuständigkeit: AL und Polizei · Sexualerziehung Zuständigkeit: Biologie
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7 | · Gesundheitserziehung Zuständigkeit: Biologie · „Red Box“ (u.a. Suchtprävention) Zuständigkeit: Schulsozialarbeit und AL · „Be smart, don´t start“ (Thema Rauchen; ggf. Weiterführung in Klasse 8) Zuständigkeit: AL und Klassenlehrer | · Klassenlehrerstunde | |
8 | · Sexualerziehung; SuchtpräventionZuständigkeit: Biologie · „Gewaltprävention Modul III“ (3 Std.) Zuständigkeit: AL und Polizei · Interner Sozialdienst (siehe Leitfaden Sozialdienst)Zuständigkeit: AL | · Aktive Teilnahme bei den Streitschlichtern: Konfliktlösung und -vermeidung bei begrenzten Konflikten · Patenschaft für 5er Zuständigkeit: Streitschlichterteam der Schüler und ihrer Mentoren
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9 | · „Drogenprävention“ (3 Std.) Zuständigkeit: AL und Polizei (i.R. des Chemieunterrichts) · Externes Sozialpraktikum (5 Tage) Zuständigkeit: AL und FS Religion/Ethik | ||
10 | · BOGY Zuständigkeit: BOGY-Beauftragte · Suchtprävention Zuständigkeit: Chemie · Vortrag: „Sicher unterwegs – Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum“ Zuständigkeit: AL und Polizei) | ||
KS 1 | · Studienfahrt Zuständigkeit: Team
| · Sozialpreis der Stadt | |
KS 2 |
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