Schulkonferenz
Schulkonferenz
Dieses gemeinsame Organ der Schule besteht aus der Schulleiterin als Vorsitzender, der Elternbeiratsvorsitzenden als stellvertretende Vorsitzende, dem Schülersprecher und jeweils drei Vertretern der Lehrerschaft, der Eltern und der Schülerschaft.
Ein Verbindungslehrer nimmt bei allgemeinen Angelegenheiten der Schülermitverantwortung (SMV) mit beratender Stimme teil. Die Schulkonferenz soll das Zusammenwirken der am Schulleben beteiligten Gruppen fördern und wesentliche Vorgänge im Schulleben begleiten.
Kompetenzen
- Empfehlungen an andere Konferenzen (wie die Gesamtlehrerkonferenz) geben, die diese beraten müssen.
- Entscheidungen fällen (beispielsweise über Schulpartnerschaften).
- Anhörung zu wichtigen Entscheidungen (beispielsweise über die Verwendung von Haushaltsmitteln).
- Zustimmung zu wichtigen Entscheidungen erteilen (beispielsweise dem Erlass einer Schul- und Hausordnung).
Details regelt §47 des Schulgesetzes
Mitglieder der Schulkonferenz 2024/25
Lehrer:
- Frau Bundschuh (Schulleiterin, Vorsitz)
- Herr Hildebrand
- Frau Zundel
- Frau Güngör
Eltern:
- Frau Reinicke (1. Vorsitzende des Elternbeirats)
- Frau Berg
- Frau Hirth
- Frau Beger
Schülerinnen/Schüler:
- Dominik Schott (10b)
- Amelie Dutt (10a)
- Iulia Condurache (KS1)
- Arno Reinicke (KS2)