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bruttobrottFörderrichtlinien der Elternhilfskasse beim Gymnasium Renningen

In der Regel ist ein Schüler, eine Schülerin förderungsfähig, wenn

1. die Familie oder der Elternteil KEINE DER FOLGENDEN Unterstützungen erhält:

• ALG II (Hartz IV)

• Sozialgeld

• Sozialhilfe

• Kinderzuschlag

• Wohngeld

Familien, die eine der genannten Unterstützungen erhalten, bekommen über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes die kompletten Fahrtkosten erstattet und müssen diese bei den entsprechenden Ämtern beantragen, von denen die Unterstützung bewilligt wurde.
Auskunft erteilt hierzu das Rathaus.
Eine Förderung durch die EHK kommt jedoch in Betracht, wenn der Antrag im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets abgelehnt wurde. Hierüber ist ein Nachweis (Ablehnungsbescheid) zu erbringen.

2. die Familie bzw. der Elternteil die Voraussetzungen für einen Renninger Familienpass erfüllen würde, auch wenn sie bzw. er nicht in Renningen wohnhaft ist. Danach sind berechtigt:

a. Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben

b. Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben (wenn der Elternteil in eheähnlicher Gemeinschaft mit einem Partner lebt, ist diese Gemeinschaft einem Ehepaar gleichzustellen)

c. Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehindertem Kind mit mind. 50% Erwerbsminderung

d. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei allen vorgenannten Personen/Familien nicht über 50.000,–€ brutto liegen. Der Einkommensnachweis gilt als erbracht, wenn der Antragsteller eine entsprechende Versicherung abgibt.

In der Regel beträgt die Förderung 50 % der Kosten für den Schüler, die Schülerin unter Berücksichtigung einer Höchstgrenze, siehe nachfolgende Tabelle. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Bei den veranschlagten Kosten sind alle auch noch zu zahlenden Zuschüsse abgezogen.

   Schullandheimaufenthalt, mehrtägige Klassenfahrt, Berlinfahrt                                                  max 100 €

   Von der Schule organisierte Schüleraustausche (z.B., England, Frankreich, Italien, USA)         max 150 €
   Maximalbetrag pro Schüler für alle Fahrten

   Individueller Fahrtkostenzuschuss für Tagesausflug (z.B. Winterthur, Dachau)                          max  15 €

 

(Beschluss vom 15.10.2014)